Wer trägt die Kosten?

Wer trägt die Kosten?

Behandelt werden Patienten die gesetzlich krankenversichert sind, Selbstzahler, privat versicherte Patienten und Beihilfe versicherte Patienten (GOP). Hier erhalten Sie einen ersten Überblick.

GESETZLICH VERSICHERTE

Die Kosten einer Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die ersten 5 Sitzungen (Probatorische Sitzungen) sind nicht genehmigungspflichtig. Danach entscheidet die Krankenkasse aufgrund eines Gutachtens, ob sie die Behandlungskosten (bei begründeter Diagnose und Indikation) für eine größere Anzahl von Behandlungsstunden übernimmt. 

PRIVAT VERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfe für eine ambulante Psychotherapie bei einer approbierten „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ ist meist problemlos möglich. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Vertrag/Tarif psychotherapeutische Leistungen enthalten sind. 

SELBSTZAHLER

Auch bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

ABSAGEN

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab. Versäumen Sie dies, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.